Platzregeln / AGB´s 1) Sicherheitsregeln Im gesamten Spielgelände, ausgenommen der Aufenthaltsbereich, ist eine geeignete Paintball- Schutzbrille zu tragen. Die Schutzbrille muß speziell für den Paintball- Sport hergestellt worden sein und neben den Augen auch noch Mund und Ohren ausreichend schützen. Beschädigte Brillen oder Brillen die aus anderen Gründen ein Sicherheitsrisiko darstellen sind nicht gestattet. Es obliegt X-TREME-SPORTS oder den von X-TREME-SPORTS beauftragten Personen ungeeignet erscheinende Schutzbrillen nicht zum Spiel zuzulassen. Die Schutzbrille darf nur IN dem Aufenthaltsbereich abgenommen werden.
Jeder Spieler mit eigenem Markiergerät hat vor dem Zusammenbau dieses entweder den Laufsocken o. ä. so anzuwenden, dass beim lösen eines Schusses dieser noch im Bereich des Markiergerätes abgefangen wird. Es obliegt X-TREME-SPORTS oder den von X-TREME-SPORTS beauftragten Personen ungeeignet erscheinende Laufsocken o. ä. nicht zum Spiel zuzulassen. Das Sichern mittels Laufsocken o. ä. hat umgehend nach einem Ausscheiden aus dem Spiel zu erfolgen. Probeschüsse sind nur im Spielfeld und nur entsprechend der jeweiligen Situation gestattet. Das Sichern des Markiergerätes mittels Abzugsicherung ist verpflichtend, ersetzt aber nicht den Laufsocken o. ä.. Die Markiergeräte dürfen die Paint mit nicht mehr als nominell 300 fps v0verschießen. Spieler mit eigenen Markiergeräten haben vor Spielbeginn den Markierer von X-TREME-SPORTS überprüfen zu lassen. Angewandt wird hierfür das Reglement der NPL. Für Spieler mit Verleihausrüstung stellt X-TREME-SPORTS die Einhaltung der vorgeschriebenen v0 sicher. Jeder Spieler hat das Recht in einem begründeten Verdachtsfall einen „Chrono-Test“ zu verlangen. Das betroffene Markiergerät ist umgehend und ohne vorherige Manipulation der von X-TREME-SPORTS beauftragten Person zwecks Überprüfung zu übergeben. Es obliegt X-TREME-SPORTS oder den von X-TREME-SPORTS beauftragten Personen ungeeignet erscheinende Markiergeräte nicht zum Spiel zuzulassen. Bei Zuwiderhandeln gegen die zuvor genannten Sicherheitsbestimmungen ist X-TREME-SPORTS berechtigt folgende Maßnahmen zu setzen: - Zeitweiliger Spielausschluss - Zeitweilige Abnahme der Ausrüstung - Platzverweis
2) Spieler Jeder Spieler muß körperlich und geistig geeignet sein den Sport Paintball auszuüben.
Der Genuss von Alkohol ist nicht untersagt, jedoch ist jeder Spieler dafür verantwortlich, daß er dadurch nicht beeinträchtigt wird. Spieler welche sich im Rauschzustand befinden werden nicht zum Spiel zugelassen, Verleihspieler im Rauschzustand müssen zudem ihre Ausrüstung abgeben. Kosten werden in diesen Fällen nicht rückerstattet. 3) Hilfeleistung JEDER IST ZUR HILFELEISTUNG VERLETZTER PERSONEN VERPFLICHTET! Jeder Verstoß gegen das StGB §95 „Unterlassen der Hilfeleistung“ sowie gegen das StGB §94 „Im Stichlassen eines Verletzten“ wird unverzüglich und ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht. Sämtliche Unfälle und Verletzungen sind X-TREME-SPORTS sofort zu melden. Sollte durch ein Hindernis, einen Spieler oder irgendeinen anderen Grund Gefahr im Verzug sein, so ist dies X-TREME-SPORTS umgehend zu melden, und es ist zu versuchen diese Gefahr abzuwenden. Es wird darauf hingewiesen, das falls es erforderlich ist, die Spielfelder zwecks Bergung eines Verletzten für diese Dauer gesperrt werden. 4) Spielfeldnutzung / Teambildung / Ausrüstung
Geschlossene Spielrunden am Wochenende oder Feiertags: Diese müssen vorbestellt werden und als Mindestanzahl sind 10 Spieler notwendig. Die Spiele finden am Wochenende am "kleinen Waldfeld" oder am "Turnierfeld" statt. Geschlossene Spielrunden unter der Woche: Diese müssen ebenfalls vorbestellt werden und als Mindestanzahl für das kleine Waldspielfeld oder das Turnierfeld sind 10 Spieler notwendig. Das große Spielfeld kann unter der Woche ab 25 Spielern geschlossen gespielt werden. Jeder Spieler darf seine eigene Ausrüstung, sofern sie den gesetzlichen Bedingungen und den im Paintball üblichen Standards entspricht, mit sich führen.
NO CAMMO! Kleidung welche gemeinhin als Tarnkleidung bekannt ist, ist nicht gestattet. Kleidung welche schlicht in braun oder grün gehalten ist, kann getragen werden, es wird jedoch ersucht die Farbe „olivgrün“ nicht zu verwenden. Uniformen mit fremden Hoheitsabzeichen sind nicht gestattet. Die verwendete Paint muß vor Ort über X-TREME-SPORTS bezogen werden. Paint welche nicht aufgebraucht wurde kann natürlich mitgenommen und beim nächsten Besuch wieder verwendet werden. Wir bitten solche Restbestände vor dem Spielantritt bekanntzugeben. 5) Politische Einstellungen und Äußerungen X-TREME-SPORTS hat sich verpflichtet ein politisch neutrales Unternehmen zu sein. Es kann das Bekunden einer politischen Position oder Meinung nicht untersagt werden, jedoch wird ersucht dies im Bereich von X-TREME-SPORTS zu unterlassen. Politische Überzeugungsarbeit, Werbung, Grüße und durch politische Gruppen eindeutig besetzte Zeichen sind hingegen zu unterlassen. 6) Datenschutz: X-TREME-SPORTS behandelt alle Kundendaten vertraulich und führt keine langfristigen Speicherungen der Kundendaten durch. Alle Daten welche bei einer Buchung erhoben werden (Name, Adresse, Geburtsdatum und Telephonnummer), werden spätestens mit Ende der jeweiligen Spielsaison unbrauchbar gemacht, selbiges gilt für die Unterschiftenlisten. X-TREME-SPORTS verwendet zur Optimierung dieser Website nicht mehr "Google Analytics", da der Umfang der von Google Analytics erhobenen Daten über die Nutzer dieser Seite in Widerspruch zu unserer Auffassung bezüglich dem persönlichen Datenschutz steht. Im Sinne der Spieler werden zeitweise Photographien und Videoaufnahmen angefertigt und vornehmlich auf www.X-TREME-SPORTS.at veröffentlicht. Sollten betroffene Personen dies nicht wünschen, so bitten wir uns dies mitzuteilen. In diesem Falle wird versucht eine Aufnahme zu vermeiden, bzw. diese wird wieder entfernt oder unkenntlich gemacht. Die Aufnahmen sind Eigentum von X-TREME-SPORTS, eine gewerbliche Verwendung dieser erfordert Rücksprache und schriftliche Zustimmung seitens X-TREME-SPORTS. Die private Nutzung bzw. Weitergabe unserer Photos oder Videos ist gerne gesehen. Explizit verbieten wir unsere Aufnahmen einem Gesichtserkennungssystem zuzuführen, sofern nicht JEDE darauf erkennbare Person hierfür ihr Einverständniss gegeben hat. 7) Sonstiges Anweisungen von X-TREME-SPORTS Mitarbeitern sowie durch von X-TREME-SPORTS beauftragten Personen ist unverzüglich Folge zu leisten. Das Mitnehmen von Tieren auf das Gelände ist strengstens untersagt. Das Spielfeld befindet sich in einem Wild- und Jagdgebiet. Insbesondere sind Hunde vom Eigentümer untersagt. Es ist nicht gestattet die Umwelt zu verschmutzen oder Wildtiere vorsätzlich zu stören, zu verletzen oder zu töten. Es sind im Aufenthaltsbereich mehrere Kartons und Säcke für den anfallenden Müll vorgesehen. Es wird ersucht nach Möglichkeit beim Verwenden dieser die Mülltrennung einzuhalten. Unser Grillplatz mit den Grillern steht jedem zur Verfügung, Gegrillt werden kann von 11h00 bis spätestens 17h00. Gegenstände welche am Gelände vergessen werden, werden üblicherweise 2 Wochen aufbewahrt. Sofern keine Meldung des Eigentümers erfolgt und keine Zuordnung zu dem Besitzer möglich ist, oder davon ausgegangen werden kann daß die Gegenstände wegen Unbrauchbarkeit zurückgelassen wurden, steht es X-TREME-SPORTS frei diese Gegenstände zu entsorgen oder weiterzugeben. (Dies gilt besonders für Schuhe und Kleidungsstücke!) X-TREME-SPORTS behält sich vor Spieler, zusehende Personen sowie Gäste vom Gelände zu verweisen. Angefallene Kosten werden nicht rückerstattet. Gründe für einen Platzverweis wären unter anderem: - Unsportliches Verhalten, - unflätiges Verhalten, - ein Verstoß gegen die Platzregeln, - zuwiderhandeln den Anweisungen von X-TREME-SPORTS oder deren Beauftragten, - der Verstoß gegen Gesetze der Republik Österreich im Handlungsbereich von X-TREME-SPORTS, - diskriminierendes Verhalten, - Raufhandlungen. - das Spielen mit nicht von X-TREME-SPORTS bezogener Paint.
Die gewerbliche Nutzung des Geländes sowie der Verkauf oder die Vermietung von Gegenständen bedarf einer schriftlichen Genehmigung von X-TREME-SPORTS.
Impressum: X-TREME-SPORTS Inh.:
Ing. Christian Reichenwallner
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