Spielfeldgründung- |
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Kingen tut´s verlockend, das eigene Paintballspielfeld. Man kann gratis spielen und das Feld sieht endlich so aus wie man es sich selbst vorstellt, und - mann verdient dabei auch noch Geld. Vor der Praxis aber das Rechtliche: Wenn jemand Paintball spielt, so kann man das recht schwer juristisch greifen. Wir spielen weder mit Spielzeug, noch mit Waffen. Paintball wird derzeit vom Innenministerium als "Fangsport" eingestuft. Steht frei nach dem Rechtsgrundsatz: "Was nicht verboten ist, ist erlaubt" dem Paintballspiel in Wald und Flur nichts entegegn? Ja- und auch wieder nein. Mehrere Aspekte sind hier zu berücksichtigen: 1. Die Verletzungsgefahr: Rechtlich betrachtet könnten Wir und Ihr genauso mit Glasmurmeln oder Eicheln um uns/Euch werfen. Solange kein Unbeteiligter dabei gefährdet wird geht das. Bezüglich der Verletzungsgefahr- durch das Wesen des Sportes ist damit rechnen, das unsere Mitspieler verletzt werden (ein Hämatom, ein blauer Fleck gilt als leichte Körperverletzung- im schlimmsten Fall kann das bei einem Unbeteiligen zu einer Vorstrafe führen). Verletzen wir uns einvernehmlich (Haftungsverzichstserklärung und Einweisung) und ist das Verletzungsrisiko gering, so gibt´s damit kein Problem- genauso wie z.B. beim Boxen, Karate und Judo. Bewerft Ihr Euch mit den Glasmurmeln in der Öffentlichkeit, in Anwesenheit unbeteiligter Personen ohne ausreichenden Schutz, so kann juristisch von einer Gemeingefährdung ausgegangen werden (strafrechtlich relevanter Tatbestand). Ausgedeutscht: Spielt Ihr irgendwo, wo Fremde auftauchen können, KANN Euch die Behörde einen Strick daraus drehen. Übrigends, es muss nicht unbedingt jemand durch einen Paintball einen blauen Fleck bekommen, oder ein Auge verlieren. Stellt Euch vor, jemand spielt neben einer Straße. Ein Spieler schießt im Steilfeuer dorthin und trifft einen LKW oder Bus auf die Scheibe. Der Fahrer verreist das Steuer und verursacht dadurch einen Unfall mit Personenschaden. Der Schütze bzw warscheindlich auch die Veranstalter/Organisatoren des Spieles sitzen mit einem strafrechtlichem Verfahren "Grobe Fahrlässigkeit / vorsätzliche Gemeingefährdung (eventuell mit Todesfolge)" und einer zivilen Millionenklage auf Schadenersatz/Schmerzensgeld ganz tief in der Verantwortung. Gehen wir nun in den tiefsten, dunkelsten Wald wo alle 50 Jahre ein Aussenstehender auftaucht, so kann im Bezug auf das Strafrecht nichts gegen eine Paintballpartie gesagt werden. Gleiches gilt, wenn wir bei uns Zuhause in der Wohnung oder der Garage herumfärbeln. 2. Das Eigentumsrecht: Befindet Ihr Euch auf Eurem eigenen Grundstück oder hat Euch der Besitzer des Grundstückes das Spielen erlaubt, so gibt es da kein Problem. Ebenso dürfte jeder mit einer Flinte oder Büchse (Scharfe Waffe der Kategorie C laut Schusswaffengesetz) auf seinem Grundstück Schießen, sofern er dafür Sorge trägt, das kein Schuss dieses verlassen kann. Auf einem fremden Grundstück, ohne der Erlaubnis des Besitzers muss von einem Eigentumsdelikt ausgegangen werden. Auf öffentlichem Gut, bewirfst Du einem Freund mit einer Wasserbombe und klaubst dann den Rest des Luftballons wieder auf, spricht aus der Sich der Eigentumsverhälltnisse nichts dagegen. Das geht sogar im Wiener Prater oder am Stefansplatz. !!!Achtung- hier sticht aber Punkt1!!! Gehst Du zu Fuß in den Wald Paintballspielen und hinterlässt keine wie auch immer geartete Verschmutzung spricht eigentumsrechtlich NICHTS dagegen. (Praktisch müst Ihr jeden Schuss in der Luft fangen und wieder einstecken und dürfte keinen Jungtrieb dabei niedertreten). Ein Wald darf in Österreich am Tag von jedem betreten werden, (seit der Ladrechtsreform 1848) dem kann nicht einmal ein Waidmann was entgegenhalten. (Auchtung- Ausnahme Jagden und Wild/jagdgatter). Ist das praktisch umsetzbar?- Nein. 3. (wahrscheindlich) das Veranstaltungsrecht: Die Veranstaltungsgesetze sind in Österreich Ländersache- das heist es ist in jedem Bundesland verschieden. Am einfachsten ist es, Ihr fällt da raus. In Wien z.B. heist das, man bleibt unter 20 Personen. In Niederösterreich, gilt das für eine sportliche Veranstaltung, "wenn durch ihre Art eine Gefährdung der Zuschauer nicht zu erwarten ist." (Zitat NÖ Veranstaltungsrecht, Fassung 2007). (Mit dem NÖ Veranstaltungsgesetz 2007 ist die Lücke der "Tagesmitgliedschaften" geschlossen worden, was nicht nur für Paintballvereine interessant ist.) Auch wenn wir weitere Bundesländer nicht beleuchten sollte dieses Problemfeld ersichtlich sein. 4. Die behördlichen Auflagen: Beim Betrieb einer Paintballfeldanlage kommt Ihr nicht um die "Behörde" herum. Eines vorweg: In Wien ist es nicht möglich eine Paintballanlage zu eröffnen. Die Gemeinde ist generell dagegen, damit wird jeder Versuch ein Feld in Wien zu eröffnen behördlich "abgedreht". Ein einziger Betreiber hat bereits seit langem eine Anlage in Wien. Mit dieser hat die Behörde keine negativen Erfahrungen, weswegen sie wohl auch geduldet wird. Wo auch immer Ihr ein Spielfeld errichten wollt, erwartet Euch eine größere oder kleinere Flut von behördlichen Auflagen und Verfahren. Das kann von einem Gutachten zum Vogelflug über ein Umweltverträglichkeitsgutachten bis zu einem baubehördlichen Bewilligungsverfahren gehen. Spätestens hier wird das Projekt kostenintensiv, zu rechnen ist mit einem Aufwand von mehreren tausend Euro, und einem ungewissen Ausgang. Nach diesen ganzen formellen "Details" noch einige Hinweise zum eigentlichen Aufbau und Erhalt eines Spielfeldes: Paintball ist ein "hartes" Geschäft und zu Gunsten der Spieler haben wir Spielfeldbetreiber in Österreich nahezu alle Ballungsräume mit Spielmöglichkeiten "versorgt". Üblicherweise ist es in jeder Hinsicht billiger zum nächsten Spielfeld zu fahren und sich dort mit einer Platzkarte häuslich einzurichten, als selbst ein Feld aufzubauen. Die Invenstitionskosten: Da werden meist recht einfache Milchmädchenrechnungen angestellt. Die gute Nachricht zuerst, einigen Spielfeldern "geht es nicht gut". Derzeit kann man Material recht günstig aus Konkursmassen aufkaufen. Soll es eine Neuanschaffung sein, so kann man für 20 Ausrüstungen, etwas Sicherheitsnetz, Luftanlage und den "Kleinkram" mit Kosten von EUR. 10.000,- bis 15.000,- rechnen- wenn Ihr eher billiges Material kauft und das Spielfeld aus "Restl´n gestalet (Autoreifen, Blechfässer, Paletten, Kisten,...)" . Hinzuzuzählen sind noch mehrere 100 Arbeitsstunden für den Feldaufbau, das Gestalten der Homepage, Materialtransporte, Werbemittel.....Rechnet hierfür zumindest mit 500 MannStunden für ein ganz einfaches, kleines Feld. Was aber dann mittelfristig den dicken Brocken ausmacht ist der laufende Betrieb, das wird gerne vergessen. Der persöndliche Einsatz ist hoch. Bevor die Spieler kommen sind das Feld und die Ausrüstungen herzurichten. Die Einweisung, die Ausgabe und das Marshall´n kennt ja wohl jeder begeisterte Paintballer. Nach dem Kassieren gehts aber erst richtig los, die Ausrüstungen müssen gesäubert werden, Wäsche gewaschen, das Feld und der Auzfenthaltsbereich muss zusammengeräumt werden und alles gehört versorgt. Für eine halbwegs gut durchdachte Anlage sind für diese Vor- und Nacharbeiten für eine Gruppe von 15 bis 20 Spielern sicher 3 bis 4 Stunden nötig. Was aber wirklich ermüdend ist, zuhause müssen die Masken gesäubert, noch besser desinfiziert werden- sonst "muffeln" sie und die Kunden bekommen Hautausschlag. Entweder das Ganze wird mühsam in der Dusche saubergerubbelt, oder Ihr habt Euch eine Desinfektionsanlage gebaut- die bedarf aber ebenso einer manuellen Bedienung und kostet auch viel mehr als die Dusche. Nicht vergessen sollte man den ganzen "Overhead". Werden Bareinnahmen getätigt, so ist eine fiskal anerkannte Verbuchung notwendig, eine Internetpräsenz gehört gewartet und die Buchungen sind auch ein wichtiger Punkt für einen funktionierenden Betrieb. Die Erhaltunsgkosten: Ist das Feld einmal in Betrieb so kommen früher als erwartet drückende Kleinigkeiten auf Euch zu. Die ganze Anlage unterliegt einem natürlichen Verschließ. Sub Air´s werden aus der Verankerung gerissen, reißen auf, gehören geklebt und nach einiger Zeit ersetzt weil nicht mehr klebbar sind. Holzdeckungen verrotten, büßen Stabilität ein, werden verschoben oder Nagelspitzen treten zu Tage. Was sich sehr lange hällt ist Beton, aber das sieht wieder nicht so gut aus. Masken halten nur 20 bis 30 Kunden lang, dann gehören sie ersetzt. Die Markierer haben ebenfalls eine begränzte Lebensdauer, mache sind schon nach 20.000 Schuss Schrott. Euer Kompressor braucht Öl, Liebe, Filterpatronen und zeitweise auch eine gröbere Reperatur- wenn jemand mal nicht aufpasst.
Die
Abgaben: Man muss hier unterscheiden- bist Du mit Deinen Freunden
nur zum Spaß an dem Feld interessiert oder hast Du eine ernste Gwinnabsicht.
Im ersteren Fall ist es "billig"- Gründet einen Verein
und verwendet das was ihr erwirtschaftet für Euer Spiel. Es gibt
einige Turnierteams welche sich die Meisterschaften so finanzieren, dazu
muss man aber wirklich
mit jeder Faser seines Körpers Paintballer sein. Tatsächlich
ist es weit einfacher einem "normalen" Broterwerb nachzugehen
und damit das Spielen zu finanzieren.
Wann solltest Du ernsthaft in Erwägung ziehen ein Spielfeld aufzubauen? A) Wenn´s
bei Euch weit und breit keinen anderen gibt B) Wenn Du etwas unglaublich tolles bieten kannst, was nicht leicht zu kopieren ist (wie z.B. das: da klicken ) und C) Wenn Du deine gerechneten Ausgaben verdoppelst und immer noch plus schreibst und D) Wenn Du EUR. 30.000,- (seriöserweise solltest Du den Betrag verdoppeln) liegen hast- sprich keine Schulden machen musst. Ein Tipp noch, wenn Du bzw. Ihr tatsächlich sowas aufziehen wollt: Bleibt unabhängig. Es gibt Angebote wo Euch viel beim Aufbau geholfen wird- mit einem sehr günstigen Spielfeld, mit Ausrüstungen, PR Aktivitäten und ähndlichem. Das ist nicht gratis. Im Gegenzug wird man Euch Abnahmeverpflichtungen verlangen, Dir warscheindlich einen Knebelungsvertrag aufs Auge drücken. Die Invenstitionskosten sind mittelfristig das geringste- die laufenden Kosten drücken Euch viel mehr.) Ihr fährst billiger wenn Ihr die paar Tausender selbst noch aufsteltt und keine umfassenden Verpflichtungen eingeht. |